AGB

Umfang und Gültigkeit

Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer und Auftraggeber schriftlich bestätigt werden. Im Falle einer mündlichen Übereinkunft und bei vorweisbar erbrachter Leistung tritt der CH-Einzelarbeitsvertrag in Kraft.

 

Liefertermin

Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Fertigstellung möglichst genau einzuhalten. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Unterlagen vollständig und gemäss Leistungsbeschreibung zur Verfügung stellt. Lieferverzögerungen und Kostener- höhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellten Unterlagen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

Zahlungskonditionen

Bei Auftragserteilung ist 1/2 der absehbaren Gesamtkosten sofort zu bezahlen. Die vom Auftragnehmer vorgelegte Endrechnung ist 20 Tage nach Erhalt rein netto zahlbar. Bei umfangreichen Projekten werden Teilrechnungen in Höhe der bis dato erbrachten Leistungen gestellt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Werkpreises des Werkgutes bleibt dieses Eigentum der Ferienwohnungen-im-tessin.ch (Eigentumsvorbehalt Art. 715 ZGB). Gerichtsstand ist beim Sitz der ferienwohnungen-im-tessin.ch, Locarno, Schweiz

 

Rücktrittsrecht

Bei Stornierungen nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber hat der Auftragnehmer das Recht, die bis dahin erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten zu verrechnen. Höhere Gewalt und Naturkatastrophen entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neuaufsetzung der vereinbarten Lieferfrist.

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